Einführung und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) für den Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar für eigenen Zuständigkeiten

Mit Zuwendungsbescheid vom 28.03.2023 wurde dem Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar eine Zuwendung über 240.652 € aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bewilligt (Förderkennzeichen: 67K22790). Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2026.

Der Klimawandel schreitet auch in Baden-Württemberg weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Anschluss an die Novelle aus dem vergangenen Jahr abermals geändert.

Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und Fahrzeugen sowie durch die Beschaffung.

Viele Kommunen im Land haben sich zu einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2040 verpflichtet. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. 

Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Beobachtung und den Betrieb aller Anlagen und Gebäude, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und -kontrolle, eine Analyse und Optimierung der installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Verantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Beschäftigten zu energiesparendem Verhalten zählen.

In seiner 220. Sitzung am 23.03.2022 hat der Verwaltungsrat die Einrichtung eines Klimaschutz- und Energiemanagers (m/w/d) als Vollzeitstelle beschlossen. Die Projektförderung der Stelle beläuft sich auf 70 %.

Am 01.05.2024 wurde die Stelle erfolgreich besetzt.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger